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Rechtswesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger, Steinbergstrasse 4, 66424 Homburg Einöd

Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

[Angebote und Preise]

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

      Bei Aufträgen incl. Montage sind im Preis nicht enthalten:

      die niederspannungsseitige Installation,   die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge,   

       etwaige Leistungen anderer Gewerke (wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten),   

        die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis,   Entsorgungskosten,

        es sei denn, sie sind extra ausgewiesen.

[Bestellungen]

Bestellungen sind persönlich oder maschinengeschrieben einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir aufgrund der möglichen Fehlerquellen bei der Übermittlung nicht entgegen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Für Übermittlungsfehler bei undeutlichen Telefax-Bestellungen haften wir nicht.

[Preise]

Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Spezialanfertigungen, die einen gewissen Warenwert erreichen, ist eine Anzahlung von 35% bei Vertragsabschluss, 35% bei Lieferavis und 30% innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung erforderlich. Bei Kleinbestellungen bis zum Nettowarenwert von € 15,00 berechnen wir € 5,00 Verwaltungskostenzuschlag.
Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.

[Toleranzen, Mengenabweichungen]

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.

[Montage]

Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Auftragnehmer auf Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. 

[Entwürfe, Schutzrechte]

Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

[Liefertermine]

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

[Lieferverzögerungen]

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

[Lieferung]

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliche Vorkasse. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen, insbesondere für Schilder, für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

[Eigentumsvorbehalt]

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch gemacht, muss der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich, per Einschreiben, erklärt werden. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren treten Sie mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Wenn uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet erscheint, haben Sie als unser Geschäftspartner auf Verlangen die Abtretung Ihrer Abnehmer schriftlich anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen durch Sie dürfen nicht vorgenommen werden.

[Zahlungsbedingungen]

Alle Rechnungen unseres Werkes sind immer innerhalb von 10 Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Zahlungen mittels Scheck gelten als Erfüllung erst, wenn wir über den Gegenwert verfügen können. Durch Bezahlung per Scheck entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von € 5,00 per Mahnung. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

[Haftungsbeschränkungen]

Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht.

[Produkthaftung]

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, daß er u.a. Folien von Herstellern vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten ist. Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger ist daher bei Produkten, die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Auftraggeber hat sich angemessen gegen Sach- bzw. Personenschäden, die durch die Benutzung der vom Auftragnehmer gelieferten Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, daß er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt. Die Produkthaftung vom Auftragnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Auftraggeber es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte. 

[Gewährleistung]

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser Gesprächspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjahren in sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

[Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch]

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Durch eine computergestützte Fertigung werden Ihre Bestellungen bereits unverzüglich am Eingangstag erfasst und in Teilbereichen bearbeitet. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

Bei der Verwendung von Bildmotiven und Texten, die nicht Bestandteil der offiziellen Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger - Motivdatenbank sind, verpflichtet sich der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht.

Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger ist nicht dazu verpflichtet die vom Kunden übermittelten Bild und Textinhalte auf ihre Richtigkeit oder mögliche Lizenzbestimmungen hin zu überprüfen. Sollte die Firma Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger von Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen erfahren, ist die Firma Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger berechtigt das Material zu löschen und die Ausführung des Auftrages zu verweigern. Falls die Motive oder Texte des Kunden gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, verpflichtet sich der Kunde der Firma Kopie & Beschriftungen Bernd Hollinger von allen Ansprüchen freizustellen.

[Datenschutz]

Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

[Erfüllungsort, Gerichtsstand]

Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in 66424 Homburg/Saar.

[Abwehrklausel]

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

[Schlussbestimmungen]

Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

 

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